Offene Behindertenarbeit

Wer trägt die Kosten?

Bei Einstufung in einen Pflegegrad (1 - 5) :

Ihre Pflegekassen übernehmen die Betreuungskosten im Rahmen der Verhinderungspflege oder der zusätzlichen Betreuungsleistungen (§§ 39 oder 45 SGB XI). Wir rechnen auch über die halbe Kurzzeitpflege ab.

Bei der  Antragstellung sind wir gerne behilflich.

  • Das Land Bayern und der Bezirk Niederbayern beteiligen sich mit Zuschüssen.
  • Die Lebenshilfe Grafenau übernimmt einen Eigenanteil.

Kein Kostenträger oder die Leistungen sind ausgeschöpft:
Sie zahlen die Betreuung nach Stunden- oder Pauschalsätzen selbst.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Wer kann unsere Leistungen in Anspruch nehmen?

  • Menschen mit Behinderung (Kinder, Jugendliche oder Erwachsene)
    und Geschwisterkinder aus dem Landkreis Freyung-Grafenau
  • Eltern und Angehörige (Beratung)

Wie erreichen Sie uns?

Eltern, Sorgeberechtigte, Angehörige, gesetzliche Betreue oder Menschen mit Behinderung
können sich an uns wenden.

Nach einem persönlichen Gespräch vermitteln wir eine geeignete Mitarbeiterin oder einen geeigneten Mitarbeiter.

Sie teilen uns Ihre Wünsche mit:
Zu welcher Zeit, mit welchen Aufgaben und an welchem Ort die Betreuung benötigt wird.

Wir orientieren uns an den Bedürfnissen des behinderten Menschen und seiner Familie.

Unsere Angebote

Familienentlastender Dienst

- Einzelbetreuungen 
  • Individuelle Betreuungsangebote in den Familien, bei Mitarbeitern oder in Räumen der Lebenshilfe stundenweise oder auch für einen längeren Zeitraum.

Freizeit-, Bildungs

- und Begegnungsmaßnahmen

  • Angebote- auch inklusive Angebote- vorzugsweise für Menschen mit Behinderung.

Übernachtungsangebote im Haus der Lebenshilfe - Urlaub zuhause.
Die aktuellen Programmhefte können im OBA Büro bestellt werden. 

Öffentlichkeitsarbeit

  • Wir setzen uns für die Belange von Menschen für Behinderung und deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ein.

Netzwerkarbeit

  • Zusammenarbeit mit anderen Anbietern im Sozialraum.

Beratung

  • Fachliche Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen zu allen Fragen der Behinderung und des individuellen Bedarfs.
  • Terminvereinbarung über das OBA Büro.

Wer leistet die Betreuung?

  • MitarbeiterInnen, die bei der Lebenshilfe stundenweise tätig sind. 
  • Überwiegend werden bei der OBA pädagogische Fachkräfte eingesetzt.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Daniela Springer
Leitung
Telefon +49 (0)8552 974664-141
Renate Preis-Behringer
Personalverwaltung und Buchhaltung
Telefon +49 (0)8552 974 664 100
Annette Naglmeier
Telefon +49 (0)8552 974664 141
Fax +49 (0)8552 974664 191
Veronika Fürst
Telefon +49 (0)8552 974664 141
Fax +49 (0)8552 974664 191